Ein AfD-Verbotsverfahren? Ein Beitrag zur
Debatte

Positionspapier von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste und
Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus

Die AfD ist eine rechtsextreme Partei. Diese Einsicht ist lange überfällig: Sie ist in ihrer
Gesinnung und Wortwahl, mit ihrem Personal und ihrer Vernetzung rechtsextrem
ausgerichtet, und sie radikalisiert sich immer weiter. Spätestens seit Anfang 2022 hat sich
der offen rechtsextreme Parteiflügel durchgesetzt. Doch es ist gut und wichtig, dass dies im
Mai 2025 auch amtlich festgestellt wurde.
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und
Rechtsextremismus (BAG K+R) teilen diesen Befund mit vielen Stimmen aus
Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Medien. Die AfD hat ihr Parteiprogramm bewusst
vorsichtig formuliert – wie sehr die Partei inzwischen Teil der rechtsextremen Szene ist,
erschließt sich nicht allein daraus. Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
mit dem die Partei als rechtsextremistisch eingestuft wurde, stellt deshalb auch nicht
Parteitagsbeschlüsse in den Mittelpunkt, sondern enthält stattdessen eine riesige Menge an
Äußerungen von Vertreterinnen der Partei, die eindeutig rechtsextrem sind. Die Partei ist als Ganzes rechtsextrem. Ihre Repräsentantinnen argumentieren systematisch
mit einem völkischen Nationsbegriff: In der Partei herrscht ein ethnischabstammungsmäßiges Volksverständnis vor, das unvereinbar ist mit den Prinzipien des
Grundgesetzes, weil damit deutsche Staatsbürgerinnen mit Migrationshintergrund oder Angehörige von Minderheiten abgewertet werden. Die AfD verstößt damit sowohl gegen das Prinzip der Menschenwürde als auch gegen das Demokratieprinzip – so das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aus dem Juni 2025 mit Blick auf solche auch von der rechtsextremen Zeitschrift „Compact“ vertretenen Positionen. Die AfD übernahm Anfang 2025 in einem Parteitagsbeschluss die Forderung nach einer sogenannten „Remigration“ von in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund – eine beschönigende Umschreibung für „Ausländer raus“. Funktionärinnen der Partei verharmlosen den Nationalsozialismus regelmäßig – der
Ehrenvorsitzende der AfD Alexander Gauland nannte diesen einen „Vogelschiss in der
Geschichte“. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Björn Höcke forderte
eine „180-Grad-Wende“ in der Erinnerungskultur und sagte: „Glaubt nichts, was in den
Geschichtsbüchern steht.“
Zudem pflegen Funktionär*innen der AfD vielfältige Kontakte in einschlägig rechtsextreme
Netzwerke, insbesondere in die sogenannte „Neue Rechte“, zum Kreis um den Verlag
Antaiosund die Zeitschrift „sezession“. Die „Neue Rechte“ dominiert inzwischen
Diskussionen in der Partei. Teilweise existieren sogar Verbindungen in Richtung
Neonazismus: Das Rechercheportal Correctiv berichtete zum Beispiel Ende 2024 von einem
Treffen von Abgeordneten der AfD mit Neonazis in der Schweiz, darunter auch Mitgliedern
des in Deutschland verbotenen militanten Neonazinetzwerkes „Blood and Honour“. Auch die
Neonazi-Kampfsportgruppe “Knockout 51” pflegte Kontakte in die Erfurter AfD.

Unter unseren Mitgliedern wird kontrovers diskutiert, inwiefern ein Verbotsverfahren gegen
die AfD eine angemessene Antwort auf die wachsende Stärke der extremen Rechten in
Deutschland sein kann.
Beide Seiten in dieser Debatte können legitime Argumente für ihre jeweilige Position
vorbringen. Sie sind sich in den wichtigsten Fragen einig: In der Kritik von allen Formen von
gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, im Einsatz für Demokratie, Pluralismus und eine
offene Gesellschaft, in der Einschätzung, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme
und gefährliche Partei handelt, mit der sich jegliche Form der Zusammenarbeit verbietet. Im
Folgenden wollen wir beispielhaft einige Argumente für und gegen ein Verbot nennen, ohne
Anspruch auf Vollständigkeit.

Pro

 Die AfD ist eine rechtsextreme und gefährliche Partei. Wenn die AfD nicht bald verboten wird,
ist die Demokratie in Deutschland gefährdet. Schon jetzt werden Menschen akut bedroht und
angegriffen, weil sie die AfD offen kritisieren oder weil sie einer Minderheit angehören, die
von der AfD diffamiert wird. Sie sorgt vor allem in ihren Hochburgen im ländlichen Raum
Ostdeutschlands für ein Klima der Angst bei demokratisch Engagierten. In solchen Fällen ist
ein Verbotsverfahren im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen. Der Zeitpunkt für einen
Verbotsantrag sollte so früh wie möglich gewählt werden – die AfD wird momentan immer
stärker, und vorläufig ist auch kein Ende dieser Dynamik absehbar.

 Dass die AfD insbesondere in Ostdeutschland hohe Zustimmungswerte aufweist und immer
mehr Mandate innehat, ändert nichts an der Frage, wie feindlich sie gegenüber unserer
Demokratie und Verfassung oder bestimmten gesellschaftlichen Gruppen auftritt. Im
Gegenteil: Dies zeigt, welche Gefahr von ihr ausgeht, sollte sie erst einmal in
Regierungsverantwortung kommen. Denn mit ihren Wahlerfolgen hat sie sich nicht gemäßigt,
sondern weiter radikalisiert.

 Bei einem Verbot wird der Besitz der AfD beschlagnahmt, sie verliert ihre Infrastruktur, ihre
Büros und Mitarbeitenden. Jeder Versuch, eine Nachfolgeorganisation aufzubauen, ist
strafbar. Ihre jahrelang gewachsenen Netzwerke werden schwer getroffen, ihre
Führungspersonen verlieren weitgehend den Zugang zur Öffentlichkeit. Es würde Jahre
dauern, eine neue rechtsextreme Partei aufzubauen, die über die Ressourcen und
gesellschaftliche Unterstützung der AfD verfügt. Es ist zweifelhaft, dass dies überhaupt
gelingen kann.

 Auch wenn ein Verbotsantrag nicht erfolgreich sein sollte, könnte die AfD finanziell
geschwächt werden. So könnte ihr wenigstens der Zugang zu Steuermitteln erschwert
werden. Die Demokratie muss ihre Feind*innen nicht auch noch finanzieren. Dies gelang bei
der NPD, obwohl zwei Verbotsverfahren scheiterten.

 Ein laufendes Verbotsverfahren würde die AfD politisch weiter isolieren – etwaige Versuche
von Kräften vor allem in den ostdeutschen Landesverbänden der CDU, die Brandmauer in
Frage zu stellen, würden damit deutlich erschwert. Allein ein laufendes Verfahren würde
deutlich machen: Die Legitimität der AfD als politische Kraft ist fragwürdig. Auch die NPD
wurde vor allem vom zweiten Verbotsverfahren deutlich geschwächt – sie ist seitdem
vollkommen irrelevant, obwohl sie nicht verboten wurde.

Contra


 Parlamente dienen auch dazu, gesellschaftliche Konflikte zu entschärfen und demokratisch
zu vermitteln – allein durch ihre Existenz wirken sie Polarisierung und Radikalisierung
entgegen. Solange Menschen über legitime Wege verfügen, ihre politischen Anliegen
vorzutragen, ist es weniger wahrscheinlich, dass sie sich für Gewalt als politisches Mittel
entscheiden. Mit einem Verbot ist nur die Partei nicht mehr da – die Ansichten ihrer
Mitglieder und Anhängerinnen existieren weiter. Die Folgen des Verbotes einer Partei mit so vielen Wählerinnen sind unabsehbar – es droht die weitere Radikalisierung eines
beträchtlichen Teils der Bevölkerung.

 Ein Verbotsverfahren bringt ein erhebliches Prozessrisiko mit sich – die Erfolgsaussichten
werden von Fachjuristinnen unterschiedlich eingeschätzt. Bereits der Versuch, die NPD zu verbieten, ist zweimal gescheitert, aus unterschiedlichen Gründen. Mit Blick auf die AfD sei nur ein Punkt genannt: Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 reicht der Nachweis einer rechtsextremistischen Gesinnung für ein Parteiverbot nicht aus. Es muss darüber hinaus auch belegt werden, dass eine Partei auf aggressivkämpferische Weise tatsächlich die Verfassungsordnung beeinträchtigen oder beseitigen möchte. Es ist zweifelhaft, ob dieser Nachweis gelingen kann – das aktuelle Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz genügt für einen entsprechenden Beleg nicht.

 Ein jahrelang laufendes Verbotsverfahren eröffnet der AfD die Möglichkeit, sich immer wieder als Opfer von politischer Verfolgung darzustellen. Noch schlimmer wäre es bei einer Niederlage vor Gericht: Ein verlorenes Verfahren kostet im Ergebnis demokratischen Akteurinnen vor allem in Ostdeutschland viel politisches Kapital, und bringt der AfD einen
Zuwachs an angeblicher Legitimität.

 Ein Verbot der AfD kann nur durchgesetzt werden, wenn es über eine hohe Akzeptanz in der
Bevölkerung verfügt, und auch in den Sicherheitsbehörden. Ansonsten droht, dass ein Verbot
in der Wirkung kontraproduktiv ist – es sei an die Erfahrungen mit der gescheiterten
Prohibitionspolitik in den 1920er Jahren in den USA erinnert. Momentan liegt keine
ausreichende gesellschaftliche Akzeptanz vor.

 Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte an einem sogenannten
Verfahrenshindernis: Es gab Vertrauenspersonen des Bundesamtes oder von Landesämtern
für Verfassungsschutz in den Gremien der Partei, damit war nach Meinung des
Verfassungsgerichtes ein faires Verfahren nicht mehr gewährleistet. Es kann leider nicht
ausgeschlossen werden, dass ein Verfahren wieder an dieser Frage scheitert, es reicht unter
Umständen nur ein Landesamt, das nicht alle Quellen abschaltet oder Vertrauenspersonen
zurückzieht. Dieses Risiko steigt mit mangelnder Akzeptanz für ein Verbotsverfahren in den
Behörden.

Konkrete Schritte außerhalb eines Parteiverbotsverfahrens prüfen

Rechtsextreme Einstellungen bearbeiten: Die zentrale Ebene der Auseinandersetzung mit
dem Rechtsextremismus liegt im Bereich von Politik und Bildung. Die inhaltliche Kritik von
rechtsextremer Ideologie, das Streiten für Demokratie und eine offene Gesellschaft kann
nicht durch staatliche Maßnahmen ersetzt werden. Auch im Falle eines Verbotes der AfD
bleiben Aufklärung, Bildung und Intervention durch eine kritische Zivilgesellschaft
unerlässlich.

 Dem Bildungssystem kommt eine zentrale Rolle im Umgang mit Demokratie- und
Menschenfeindlichkeit zu: Schulen, Jugendclubs und auch schon Kindertagesstätten sind
demokratische Lernorte. Bildungseinrichtungen müssen bei der Prävention von und gerade
auch bei der Intervention nach rechtsextremen Vorfällen unterstützt werden. Ein
wohlverstandenes Neutralitätsgebot erfordert gerade den aktiven Einsatz für
Menschenrechte und gegen Ausgrenzung und rechtsextreme Hetze.  Vertreterinnen der AfD sollten in der Öffentlichkeit nicht unkritisch Platz bekommen – Medien sollten bewusst und kritisch ihre Stimmen einordnen, Home Stories und unhinterfragte Plätze in Talkshows gehören nicht dazu. Kritische Journalistinnen, die von
Rechtsextremen bedroht werden, benötigen die Solidarität der Zivilgesellschaft und Schutz
durch den Rechtsstaat.

 Verbot von der Partei nahestehenden Organisationen prüfen (hier kommt zuallererst „Ein
Prozent“ in den Blick). Diese können direkt vom Bundesinnenministerium auf der Basis des
Vereinsrechts verboten werden, es braucht kein aufwändiges Verbotsverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht.  Verbot von innerparteilichen Vereinigungen prüfen – die inzwischen aufgelöste AfDJugendorganisation „Junge Alternative“ oder auch die ebenfalls nicht mehr existierende
„Patriotische Plattform“ wären geeignete Kandidaten zur Prüfung gewesen.  Erschweren der Finanzierung. Warum muss die Demokratie ihre Feind*innen mit
Steuermitteln versorgen? Hier ist insbesondere die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung
in den Blick zu nehmen. Zudem ist stärker zu fragen, ob nicht Russland Teile der extremen
Rechte in Deutschland unterstützt, und wie dies behindert beziehungsweise unterbunden
werden kann.
Berlin, 31. Juli 2025