Einladung zur Jahrestagung und Mitgliederversammlung in Kassel 21.10. – 23.10.2022
(Natürlich wird jedem Mitglied diese Einladung per Mail, bzw, wenn nicht vorhanden oder nicht bekannt, per Brief zugestellt)
Liebe Schwestern und Brüder, Genossinnen und Genossen im Bund,
der Vorstand des Bundes der religiösen Sozialistinnen und Sozialisten lädt euch zur diesjährigen Mitgliederversammlung und Jahrestagung von Freitag, 21.10 bis Sonntag, 23.10.2022 nach Kassel ein.
Das Thema der Jahrestagung lautet. Frieden / Gewaltfreiheit / gewaltfreie Soziale Verteidigung wegen Krieg in der Ukraine am Ende?
Ort: Katharina von Bora Haus, Hupfeldstraße 22, 34121 Kassel
Aus Gründen der Planung ist eine Anmeldung zur Jahrestagung bis zum 30.09.2022 verpflichtend! Angaben ob alle drei Tage oder nur einzelne sind sinnvoll.
Programmablauf:
Freitag,
17:00 – 18:00 Uhr Ankommen und Begegnung
18:00 Uhr Abendessen
19:00 Uhr Mitgliederversammlung (auch als online Zoom Meeting) (Ablauf im Anschluss an die Programmübersicht)
Samstag: „Arbeitstag“
9:30 Uhr Tagesbeginn
10:00 – ca. 18:00 Uhr Workshop der beiden Referenten Renate Wanie und Dr. Martin Arnold gemeinsames Arbeiten zum Thema Frieden / Gewaltfreiheit / gewaltfreie Soziale Verteidigung
Dazwischen Kaffee- und Mittagspausen
19:00 gemeinsames Abendessen im Hotel Credé
Sonntag:
9:30 Uhr Gottedienst im Katharina von Bora Haus
ca. 10.30 Uhr Schlußrunde und Reisesegen.
ca. 12:00 Uhr Ende der Tagung
Der Kostenbeitrag für die Jahrestagung beträgt 25,00 € pro Person. Enthalten sind ein Abendessen am Freitag, ein Mittagsimbiss am Samstag, Getränke und die Kosten für den Tagungsraum sowie anteilig für die Referenten.
Dazu kommen noch die Kosten für Übernachtung mit Frühstück und das Abendessen im Restaurant. Wer mehr geben kann, dem steht es frei, wer weniger geben kann, möge das bitte vorher mitteilen.
Es mir wieder gelungen, ein vergünstigtes Zimmerkontingent (Einzel-/Doppelzimmer zu je € 67,00 bzw. 87,00 pro Nacht, inkl. Frühstücksbuffet (reichhaltig)) Buchung zu diesen Konditionen nur bis 30.09.2022 möglich.
Hotel Chassalla GmbH & Co. KG Wilhelmshöher Allee 99 34121 Kassel – Wehlheiden Tel:+49/561/9279-0 Fax:+49/561/9279-101 info@hotel-chassalla.de
Tagesordnung der Mitgliederversammlung
1.Begrüßung durch den Bundessekretär
1.1 Wahl der Versammlungsleiter:in
1.2. Wahl der Protokollschreiber:in
2. Tagesordnung
2.1. Anträge zur Tagesordnung:
2.2. Beschluss der Tagesordnung
3. Jahresbericht
3.1.Gedenken an die verstorbenen Mitglieder:
3.2 Begrüßung der neuen Mitglieder
3.3 Jahresbericht des Vorstands
4. Bundeskassenbericht
4.1. Bericht über die Kassenprüfung für das Jahr 2021
5.1. Aussprache zu den Berichten
5.2. Entlastung des Vorstands.
6. Anträge
6.1. Anträge auf Veränderung der Satzung Müssen laut Satzung den Mitgliedern bis zu 4 Wochen vor der MV zugestellt werden. (23.09.2022) Das erfordert eine Zusendungsfrist an den Vorstand (vorstand@brsd.de) bis zum 16.09.2022
6.2. andere Anträge. Können auch initiativ auf der MV gestellt werden und werden den Mitgliedern nicht vorher zugesendet
7. Vorschau auf das kommende Jahr (Bundessekretär)
8. Sonstiges und Aussprache
Wem das zu teuer ist, kann sich gerne eine andere Unterkunft buchen. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Airbnb gemacht, das sind private Zimmer. Wer sich die Unterkunft gar nicht leisten kann, möge sich bitte vertrauensvoll an den Vorstand (info@brsd.de) wenden, auch hier wird es eine Lösung geben. Bitte nicht einfach Zimmer irgendwo buchen und dann nicht zahlen können.
Ablauf der Mitgliederversammlung, Freitag, 21.10..2022 19:00 Uhr in Kassel – Wehlheiden, Katharina von Bora Haus.
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Zu den Referenten:
Renate Wanie,
Jahrgang 1948, seit 2013 freie Mitarbeiterin in der Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden, davor hauptamtliche Mitarbeiterin seit 1987. Bildungsreferentin
und Trainerin in gewaltfreier Konfliktaustragung (Zivilcourage, Gewaltfreie Aktion, Konsensentscheidungsfindung, Leitung von Qualifikationen). Weitere Schwerpunkte:
Macht in sozialen Bewegungen, Konfliktbearbeitung und gewaltfreie Intervention. Mehrere Reisen in internationale Krisengebiete. Langjährige Mitarbeit in der bundesweiten
Kooperation für den Frieden (Sprecher:Innen-Rat, Strategiekonferenzen). Mitarbeit im Heidelberger Friedensratschlag und im Vorstand des Eine-Welt-Zentrums Heidelberg.
Gründungsmitglied des BSV.
Dr. Martin Arnold
Der Friedensforscher Dr. Martin Arnold wurde 1946 geboren. Er lebt in Essen. Bis 2010 arbeitete er als Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland. Als Lehrbeauftragter und Mitglied im Marburger Zentrum für Konfliktforschung hielt er Seminare zur Gütekraft im Studiengang Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Marburg. Er ist Mitarbeiter des Instituts für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung (IFGK).
Er ist verheiratet, hat vier Kinder und sieben Enkelkinder.
1980 Gründung der Essener Regionalgruppe „Ohne Rüstung Leben“;
1981 „Entdeckung“ der Kraft der Gewaltfreiheit / Satjagrah / Gütekraft durch Hildegard Goss-Mayr;
1984 Militärsteuerverweigerung persönlich (Ziviler Ungehorsam und Prozesse bis zum Bundesverfassungsgericht) und in Aktionen („Nicht von meinen Steuern!“)
Seit 1985 Mitgliedschaft und Mitarbeit im Internationalen Versöhnungsbund – Deutscher Zweig e.V., Gründungsmitglied des Bundes für Soziale Verteidigung
1999 Gründung der Fortbildungsgruppe „Konzepte für Gewaltfreiheit“ am Berufskolleg Essen-West: Kollegiale Beratung für Lehrerinnen und Lehrer im Konfliktfeld Schule Mitwirkung im Ökumene-Ausschuss des Evangelischen Kirchenkreises Essen-Mitte zur Dekade zur Überwindung von Gewalt
2000, 2001 und 2002 Organisation von offenen Begegnungstagen in seiner Essener Schule Berufskolleg Essen West und einer Kirchengemeinde mit heute aktiven Gandhi-Schülern aus Indien.
Anträge zu 6.1. gestellt von Sabine Herr:
6.1.1. „Vereinsordnungen“ Die Mitgliederversammlung möge beschließen, der Satzung folgende Abschnitte hinzuzufügen
§ 5.7 Vereinsordnungen
(5.7.1) Vereinsordnungen werden von der Mitgliederversammlung erlassen, geändert oder aufgehoben.
(5.7.2) Vereinsordnungen dürfen insbesondere zur Regelung der Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe des Vereins und seiner Abteilungen, der Rechte und Pflichten der Mitglieder, der Vereinsfinanzen, der Führung und Verwaltung von Abteilungen sowie der Organisation und Förderung der Jugendarbeit erlassen werden.
(5.7.3) Die Vereinsordnungen sind nicht Satzungsbestandteil und dürfen der Satzung nicht widersprechen. Im Zweifel gelten die Regelungen der Satzung.
Erklärung zum Antrag: Der Vorstand hat aufgrund der sehr hohen Beteiligung an der Vorstandswahl 2021 gesehen, dass diese Art von Wahl sehr breit angenommen wurde. Daher wäre es sinnvoll, eine Briefwahl durchführen zu können. Die Sondergenehmigungen durch Corona, die auch unsere erste Briefwahl ermöglichte, endet zum 31.12.2022. Damit müssen wir die Verordnungsklausel in der Satzung und die dazugehörige Briefwahlverordnung in der Mitgliederversammlung beschließen um sie in der Mitgliederversammlung 2023 anwenden zu können. Warum Verordnungsklausel? Damit wird der Mitgliederversammlung die Möglichkeit eingeräumt, Verordnungen mit einfacher Mehrheit zu beschließen, ohne das Registergericht zu bemühen, nicht, wie Satzungsänderungen mit einer 2/3 Mehrheit.
6.2.2. Antrag zu „Vereinsordnung Briefwahl“ gestellt von Sabine Herr: (keine Satzungsänderung, keine 2/3 Mehrheit notwendig aber im Verbund zu Antrag 6.1.1.)
Die Mitgliederversammlung möge folgende Wahlordnung beschließen:
Wahlordnung für den Vorstand des Bundes der religiösen Sozialistinnen und Sozialisten Deutschlands e.V.
1. Die Vorstandswahl wird als Briefwahl durchgeführt.
2. Der Vorstand ernennt einen Wahlleiter und eröffnet mit einem Anschreiben an die Mitglieder die Wahl. Hier enthalten ist auch der Wahltermin, bis zu welchem abgestimmt werden kann. Dieser Wahltermin richtet sich nach dem Mitgliederversammlungstermin. Dieses Anschreiben erfolgt bis zu 8 Wochen vor dem Wahltermin.
3. Die Wahlvorschläge müssen bis 6 Wochen vor der Wahl beim Wahlleiter eingereicht werden.
4. Der Wahlleiter stellt die Wahllisten auf und versendet die Wahlbriefe bis zu 4 Wochen vor dem Wahltermin.
5. Die Abstimmungsbriefe werden von den abstimmenden Mitgliedern bis zu fünf Tagen vor dem Wahltermin direkt an den Wahlleiter gesendet
5. Bindend für alle Sendungstermine ist der Poststempel
6. Der Wahlleiter zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis auf der nächsten Mitgliederversammlung.
6.2.3. Antrag „Versammlungsform“ gestellt von Andreas Herr
Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen:
Änderung „§5 Mitgliederversammlung“ durch Zusatz:
Die Mitgliederversammlung kann in präsenter, virtueller oder in hybrider Form (Präsenz und virtuell) stattfinden.
Erklärung: Bis zum 31.12.2022 können Vereine noch ohne Satzungsgrundlage von den Ausnahmeregelungen durch Corona Gebrauch machen, die Versammlungen in virtueller oder hybrider Form zulassen. Mit der Satzungsänderung sind wir für alle Eventualitäten gerüstet und können uns, je nach Lage, frei entscheiden.
Die aktuelle Satzung könnt ihr jederzeit unter https://brsd.de/wp-content/uploads/2022/02/191027_Satzung-des-BRSD.pdf einsehen.
Für den Vorstand:
Andreas Herr
Bundessekretär